Nach Sturz in Umkleide: Auftakt im Prozess Genie Bouchard gegen USTA

Von tennisnet
Bouchard klagt die USTA auf Schadensersatz.
© getty

Der Prozess um die Verletzung von Eugenie Bouchard bei den US Open 2015 ist gestartet. Die Kanadierin klagt den amerikanischen Tennisverband USTA für die Gehirnerschütterung und deren Folgeschäden, die sie sich in New York zuzog, weil sie in einem Trainingsraum ausrutschte.

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Aufgrund dieses Missgeschicks musste sie im Einzel-, Doppel- und Mixed-Doppel-Wettbewerb mit einer Gehirnerschütterung zurückziehen. Im gesamten Herbst von 2015 spielte Bouchard lediglich ein weiteres Match. In der ersten Runde von Peking musste sie allerdings im Match gegen Andrea Petkovic wegen Schwindelgefühlen aufgeben.

Die 23-Jährige klagt nun auf Schadensersatz für Ausgaben für medizinische Betreuung, körperliches und geistiges Leiden sowie Einkommensausfall inklusive Antrittsprämien, Preisgelder und Vergütungsverträge. Benedict Morelli, der Bouchard in dem Prozess rechtlich vertritt, fordert für seine Mandantin eine Entschädigung in Millionenhöhe.

Die USTA schiebt die Schuld in diesem Rechtsstreit auf Bouchard, da sie sich außerhalb der regulären Öffnungszeiten in den besagten Fitnessraum begeben habe.

Bereits im Vorraum des Prozesses gab es einige Versuche beider Parteien, eine außergerichtliche Einigung zu beschließen. Die Gespräche verliefen offenbar keineswegs positiv, vor rund einem Jahr warf Morelli der USTA sogar vor, Beweise wie Videoaufnahmen der Sicherheitskameras vernichtet zu haben.

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