Brittney Griners Haftstrafe in Russland wird nicht reduziert: Berufung abgelehnt

SID
Brittney Griners Haftstrafe in Russland wird nicht reduziert.
© imago images

Der Einspruch der US-Basketballerin Brittney Griner (32) gegen ihre Verurteilung zu neun Jahren Haft wegen Drogenschmuggels in Russland ist abgelehnt worden.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Das gab das Gericht in Krasnogorsk in der Nähe von Moskau nach Griners Anhörung am Dienstag bekannt.

Die US-Regierung um Präsident Joe Biden, die sich seit Monaten für Griners Freilassung einsetzt, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "weiteres juristisches Scheinverfahren", Griner werde weiter "zu Unrecht und unter unerträglichen Umständen inhaftiert" gehalten.

Jake Sullivan, nationaler Sicherheitsberater der USA versicherte, Präsident Biden habe "gezeigt, dass er bereit ist, außerordentliche Anstrengungen zu unternehmen und schwierige Entscheidungen zu treffen, um Amerikaner nach Hause zu bringen". Im Sommer war von einem Gefangenenaustausch zwischen Russland und den USA die Rede.

Griner hatte in einer Videoschalte beteuert, die Haft sei "sehr, sehr stressig und traumatisch" und bat das Gericht darum, die Strafe zu reduzieren. Das Gericht lehnte dies ab, erklärte aber, dass jeder Tag ihrer Haft als eineinhalb Tage auf ihre Strafe angerechnet würde.

Die zweifache Olympiasiegerin ist seit Februar inhaftiert. Sie war am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden, weil sie Vape-Kartuschen mit Cannabis-Öl in ihrem Gepäck mitführte. Das Urteil war Anfang August gefällt worden. Marihuana ist in Russland verboten, Griner sagte aus, sie habe aufgrund ihrer zahlreichen Verletzungen die Erlaubnis eines US-Arztes, medizinisches Cannabis zu nutzen.

Griners Anwälte sagten nach dem Urteil, ihre Mandantin bleibe "eine der am härtesten bestraften Angeklagten in Russland". Andere Angeklagte in ähnlichen Fällen würden mit einer Bewährungsstrafe oder einer Haftstrafe von maximal sechs Jahren belegt werden.

Artikel und Videos zum Thema