Pokalstreit geht weiter: BFV muss neu entscheiden - "Bitter für den Fußball"

SID
Darf Türkgücü München im DFB-Pokal antreten? Noch ist keine Entscheidung gefallen.
© imago images / Eibner

Alles auf Anfang: Gegen wen spielt Schalke 04 im Pokal? Und wann? Das Münchner Landgericht hat den BFV aufgefordert, den Gegner der Knappen neu zu benennen - ein Teilerfolg für Türkgücü München.

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Pokalstreit und kein Ende: Die Suche nach einem Cup-Gegner für Schalke 04 entwickelt sich immer mehr zu einem nervenaufreibenden Geduldspiel. Der Kontrahent der Knappen in der ersten DFB-Pokalrunde soll durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) neu benannt werden. Dazu forderte die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I den BFV am Mittwoch auf.

Damit könnte Drittligist Türkgücü München, der eine einstweilige Verfügung gegen die Nominierung von Regionalligist Schweinfurt 05 als Schalke-Gegner erwirkt hatte, doch noch zum Zuge kommen. Der BFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) waren gegen diese Verfügung vorgegangen.

"Wir haben die Nominierungs-Entscheidung an den BFV zurückgegeben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Meldung von Schweinfurt 05 nicht auf die Spielordnung des BFV gestützt werden kann", sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz bei ihrer Urteilsverkündung am Mittwoch im schmucklosen Saal 301 am Lenbachplatz 7.

Die Meldung der Unterfranken für den Pokal sei eine "Rechtsverletzung" gewesen. Es liege "keine fehlerfreie Ermessensbegründung" seitens des BFV vor, so Lutz weiter. BFV-Präsident Rainer Koch habe am Montag zwar "erstmals" konkret sachliche Hintergründe der Entscheidung erläutert, aber er hätte das Gericht damit "nicht überzeugt". Bei der Urteilsverkündung fehlte Koch.

"Wir hatten nach der ausführlichen Erörterung am Montag schon bessere Hoffnung", sagte BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher in dessen Vertretung: "Fußballtechnisch steht alles wieder auf Anfang. Wir haben keinen Teilnehmer. Wir müssen Türkgücü nicht verpflichtend melden. Wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden und müssen das neu begründen." So gesehen stehe es jetzt "1:1 oder 0:0".

DFB-Pokal: Geht Türkgücü durch alle Instanzen?

Dagegen bewertete Türkgücüs Geschäftsführer Max Kothny den Spruch "schon als Teilerfolg". Er gehe nun "davon aus, dass wir für den DFB-Pokal gemeldet werden. Außer der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern."

Der Druck auf den BFV ist enorm. "Es tickt die Uhr", sagte Igelspacher: "Es wird schnell entschieden. Aber wir müssen uns erst beraten." Auch eine Berufung gegen das Urteil ist eine Option, dann käme als nächsthöhere Instanz das Oberlandesgericht zum Zuge. Sollte der Verband Türkgücü erneut nicht melden, drohte Kothny bereits mit dem Gang genau dorthin. Aber schon jetzt sei die ganze Geschichte "bitter für den Fußball", betonte er.

Die Partie der ersten Runde sollte bis 15. Oktober gespielt werden. "Diesen Termin", so Kothny mit leuchtenden Augen, habe er sich schon "dick angestrichen". Die ebenfalls für Mitte Oktober geplante Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals soll nun erst Anfang November erfolgen, die Austragung ist für den 22. und 23. Dezember angesetzt.

Das Landgericht hatte am 11. September dem Erlass einer einstweiligen Verfügung von Türkgücü gegen BFV und DFB stattgegeben. Deshalb musste das für den 13. September angesetzte Pokalspiel zwischen Schalke und S05 kurzfristig abgesagt werden. Der BFV hatte Schweinfurt bei der Nominierung den Vorzug gegeben. Dabei war Türkgücü nach dem Abbruch der Regionalliga-Saison aufgrund der Pandemie als klarer Tabellenführer zum Aufsteiger ernannt worden - und sieht sich damit auch als rechtmäßiger Pokalteilnehmer.

Koch hatte das Gericht bei der dreieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung am Montag eindringlich davor gewarnt, der Argumentationslinie der Gegenpartei zu folgen. "Das wäre das Ende der gemeinnützigen Verbände im Sport", behauptete er dramatisch. Der BFV habe sich bei seiner Pokal-Entscheidung pro Schweinfurt in einer "unheimlichen Bredouille" befunden und es allen recht machen wollen. Außerdem sei die Nominierung in Ausübung der Verbandsautonomie erfolgt und sei daher nicht anzuzweifeln. Das allerdings sah Richterin Lutz ganz anders.