Auf die Frage, weshalb ihn die drei zu Unrecht belasten sollten, erwiderte der Angeklagte: "Ich fühle mich nicht unbedingt zuständig, über die Psyche dieser Personen zu mutmaßen."
Erstmals soll Peter Seisenbacher auf der Hochzeit seiner Tochter auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs angesprochen worden sein, und zwar von einem seiner besten und längsten Freunde. Diesem Freund gegenüber soll Seisenbacher eingeräumt haben, mit einem Mädchen sei "etwas gewesen", aber "es" sei "im gesetzlichen Alter" und daher "erlaubt" gewesen.
Seisenbacher wies diese Angaben des Freundes, die dieser im Rahmen einer polizeilichen Zeugenbefragung unter Wahrheitspflicht getätigt hatte, zurück: "Er irrt sich. Er hat gemeint, dass er das gehört hat. Ich habe es nicht gesagt." Seisenbacher bekräftigte jedoch, dass es sich um einen seiner besten Freunde handle: "Er hat mich in der Ukraine besucht."
Flucht von Peter Seisenbacher war "Kurzschlussreaktion"
An sich hätte der Prozess gegen Seisenbacher bereits im Dezember 2016 stattfinden sollen. Kurz vor Verhandlungsbeginn hatte sich Seisenbacher allerdings ins Ausland abgesetzt. Zunächst hielt er sich in Georgien auf, kurze Zeit später ging es weiter in die Ukraine, wo er im August 2017 von Zivilfahndern des Bundeskriminalamts ausgespürt wurde. Erstmals erläuterte nun sein Verteidiger Bernhard Lehofer im Großen Schwurgerichtssaal öffentlich die Motive dieser Flucht. Es habe sich um eine "Kurzschlussreaktion" gehandelt.
Demnach war dafür ausschlaggebend, dass Seisenbacher kurz nach dem geplanten Verhandlungsbeginn Vater wurde und eine mediale Vorverurteilung stattgefunden hätte, wie Lehofer darlegte. Weiters habe Seisenbacher "den Eindruck gehabt, dass er beim Gericht den Malus eines Prominenten hat".