Eltern erkämpfen Startrecht für ihre Kinder

SID
Eltern klagen das Startrecht für ihre Kinder ein
© getty

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft muss nach einer Entscheidung des deutschen Sportschiedsgerichtes ihre Shorttrack-Junioren zum Europacup-Finale im belgischen Hasselt (24. bis 26. März) melden. In einem Eilantrag hatten sich einige Eltern unter der Leitung des Rostocker Rechtsanwalts Volker Jordan an das Gericht gewandt und ein Startrecht für ihre Kinder eingeklagt.

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Die DESG hat die Gerichtsentscheidung akzeptiert und inzwischen alle fünf qualifizierten Junioren für das Finale gemeldet.

"In dem Eilverfahren hat das Gericht zu Gunsten der Sportler entschieden. Wir haben mit dem DIS Stillschweigen vereinbart. Für die neue Saison müssen wir unsere Pläne deutlich machen", sagte DESG-Vizepräsident Uwe Rietzke dem SID.

Zuvor hatte sich die DESG geweigert, die für das Finale qualifizierten Jugendlichen zu melden. Ihre Begründung lautete, dass die Nachwuchssportler im Herbst nicht an einem Athletiktest teilgenommen hätten. Durch fehlende Kommunikation innerhalb des Verbandes war den betroffenen Vereinen dieser Termin und die Teilnahmepflicht nicht bekannt gewesen. Für die Teilnahme am Europacup-Finale verlangt die DESG einen bestandenen Athletiktest. Für die Shorttrack-Junioren wurde er im Januar mitten in der Saison nachgeholt, alle fielen durch.

"Wenn wir die Weltspitze erreichen wollen, müssen wir konsequent handeln. In diesen Altersklassen müssen allgemeine Leistungsvoraussetzungen entwickelt werden, die später kaum nachgeholt werden können", hatte DESG-Sportdirektor Robert Bartko die Entscheidung gegen eine Startfreigabe begründet.

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