FCN: Zuschauer-Teilausschluss und Auflagen

SID
Der 1. FC Nürnberg muss in den Gästesektor des eigenen Stadions investieren
© getty

Der Zweitligist 1. FC Nürnberg ist vom Sportgericht des DFB wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen zu einem Zuschauer-Teilausschluss verurteilt worden. Im Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 15. April müssen im Nürnberger WM-Stadion die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben.

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Zudem erhielt der Club die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren. Dies muss der Verein dem DFB bis zum 31. Dezember nachweisen.

"Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Der neunmalige deutsche Meister stimmte der Konsenslösung zu.

Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Fans im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20. August 2016 sowie im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. Oktober 2016.

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