Das DFB-Sportgericht hatte in zweiter Instanz das Strafmaß für den 30-Jährigen am 20. Dezember bestätigt. Es folgte damit dem Einzelrichterurteil und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses: sechs Punktspiele Sperre wegen einer Tätlichkeit, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers (0:0) am 11. Dezember nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden. Ein Spiel Sperre hat Kister bereits abgesessen.
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