Vor Beginn des Drittligaspiels zwischen Chemnitz und dem Karlsruher SC am 9. September 2017 (0:0) waren im Zuschauerblock der Gastgeber zwei Nebeltöpfe gezündet worden. Durch die Rauchentwicklung hatte sich der Anpfiff um rund eine Minute verzögert.
Das Sportgericht des DFB hat den Chemnitzer FC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Vor Beginn des Drittligaspiels zwischen Chemnitz und dem Karlsruher SC am 9. September 2017 (0:0) waren im Zuschauerblock der Gastgeber zwei Nebeltöpfe gezündet worden. Durch die Rauchentwicklung hatte sich der Anpfiff um rund eine Minute verzögert.