Kentsch gewinnt Prozess gegen MSV Duisburg

SID
Ronald Kentsch klagte gegen seine Entlassung
© getty

Ex-Geschäftsführer Ronald Kentsch hat gegen den heutigen Drittligisten MSV Duisburg fast vier Jahre nach seiner Entlassung einen zweifachen Sieg vor Gericht errungen.

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Das Landgericht Duisburg erklärte am Donnerstag in erster Instanz die Kündigung Kentschs durch den MSV vom 13. Juni 2013 für formell unwirksam. Demnach stehen dem heute 60-Jährigen für die Zeit bis zum Ablauf seines Vertrags im Juni 2014 Gehaltsnachzahlungen in Höhe von monatlich 15.000 Euro zu.

Weiter wurde eine Schadensersatzklage des MSV in Höhe von 4,3 Millionen gegen Kentsch wegen der Lizenzversagung für die Zweitliga-Saison 2013/14 abgewiesen. Die Kammer stellt hierzu fest, "dass die Lizenz durch die DFL auch dann nicht erteilt worden wäre, wenn der Geschäftsführer sich pflichtgemäß verhalten hätte. Dem Geschäftsführer hätten auch keine weiteren Finanzierungsquellen bekannt sein müssen."

Der MSV behielt sich vor, nach einer juristischen Beratung gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dann würde sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in der nächsten Instanz mit dem Fall befassen.

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