Gericht gibt Räumungsklage statt

SID
Das Oberlandesgericht bestätigte die Räumungsklage des DFB gegen den Frankfurter Rennklub
© getty

Der DFB und die Stadt Frankfurt haben im Rechtsstreit um den Bau der DFB-Akademie einen juristischen Punktsieg gegen den Renn-Klub Frankfurt erzielt. Allerdings droht der Hängepartie eine Fortsetzung vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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Der zweite Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt gab am Donnerstag der Räumungsklage der Stadt statt und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts vom 16. Dezember 2016 weitestgehend. Damit muss der Renn-Klub das Areal auf der Galopprennbahn in Niederrad ab sofort räumen - unabhängig von einer "möglichen Revision" vor dem BGH, die Graf Carl-Philipp zu Solms-Wildenfels, der Vize-Präsident des Renn-Klubs, nach der Sitzung im Raum 5 ankündigte.

Die Stadt muss nun eine sogenannte Sicherheitsleistung von 350.000 Euro hinterlegen und kann dann direkt mit der Zwangsräumung des Areals südlich des Mains beginnen. "Wir sind zufrieden mit dem Urteil", sagte Jochen Strack, der als stellvertretender Liegenschafsamtsleiter die Stadt Frankfurt vertrat.

Strack geht allerdings davon aus, dass die "Vorbereitung des Geländes" rund sechs Monate in Anspruch nehmen wird. Somit könnte der DFB Anfang 2018 und mit dann zweijähriger Verzögerung endlich mit dem Bau seiner Akademie beginnen.

Verträge sind bereits unterzeichnet

Der DFB hat mit der Stadt bereits die Verträge zur Übertragung des Geländes und zum Bau seines 140-Millionen-Euro teuren "Leuchtturmprojekts" (Oliver Bierhoff) unterzeichnet. Auf einem noch nicht terminierten außerordentlichen Bundestag muss der DFB das Mega-Projekt noch pro forma absegnen.

Der Weltmeisterverband hatte angesichts der juristischen Hängepartie längst "Plan B" in der Tasche, nachdem man in den vergangenen Monaten Alternativ-Grundstücke in Augenschein genommen hatte.

Schon bis zum jetzigen Zeitpunkt soll der DFB über fünf Millionen Euro in das Projekt investiert haben - ohne dass der Bau überhaupt offiziell begonnen hat.

Fortsetzung vor nächster Instanz?

Die Vorsitzende OLG-Richterin Annette Boerner hatte dem Renn-Klub am Donnerstag nach ihrer Urteilsverkündung sogar den Gang vor die nächste und letzte Instanz nahegelegt. "Es wäre völlig richtig, zum BGH zu gehen und das überprüfen zu lassen", sagte Boerner zu Graf Carl-Philipp zu Solms-Wildenfels. Dieser meinte nach der Sitzung: "Ich habe die letzten Sätze der Richterin als einen Auftrag verstanden."

Die Pferdefreunde hatten auf die Einhaltung des ursprünglich bis 2024 laufenden Mietvertrages mit der Stadt gepocht. Über die Kündingungsklausel hatte es unterschiedliche Auffassungen gegeben.

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