Paukenschlag um Tiroler Olympia-Bewerbung

Von APA
Olympische Spiele fanden bereits zwei Mal in Innsbruck statt
© GEPA

Die Innsbrucker Bewerbung für die Olympischen Spiele 2026 bekommt erneut Gegenwind. Die Fragestellung für die Volksbefragung am 15. Oktober ist für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer "rechtswidrig".

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Zu diesem Schluss kam der Experte in einem von der Oppositionspartei Liste Fritz in Auftrag gegebenen Gutachten. Die Liste Fritz will nun einen Dringlichkeitsantrag für eine neue Fragestellung einbringen.

"Die Fragen für Volksbefragungen müssen klar und eindeutig sein und dürfen den Wählerwillen nicht in eine bestimmte Richtung lenken", erklärte Mayer bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Innsbruck. Die Frage "Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?" strotze aber vor positiven Bewertungen, fügte der Verfassungsrechtler hinzu.

Fragestellung ist manipulativ

Die Fragestellung enthalte mehrere positive Bewertungen - ohne auch mögliche negative Folgen einer Durchführung Olympischer Winterspiele zu nennen. Damit sei die Absicht der Manipulation nicht zu leugnen. Zusammenfassend sei damit festzuhalten, dass die Fragestellung "einseitig wertend, damit manipulativ und deshalb rechts- und verfassungswidrig ist", schrieb Mayer in seinem Gutachten.

Der nächste Schritt der Liste Fritz sei nun einen Dringlichkeitsantrag in den Tiroler Landtag einzubringen, "um der schwarz-grünen Landesregierung eine allerletzte Chance zu geben, zu reparieren, was noch zu reparieren ist", sagte Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider. Damit will die Oppositionspartei die Regierung auffordern eine neue, "rechtskonforme" Frage zu formulieren und die Volksbefragung auf einen späteren Termin zu verschieben.

Könnte mit IOC-Fristen knapp werden

Sollte die Regierung dem nicht nachkommen, werde sich die Liste Fritz weitere Schritte überlegen - einer davon könnte sein, das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Sollte der VfGH dann der Argumentation Mayers folgen und das Ergebnis für nichtig erklären, müsste eine neue Volksbefragung durchgeführt werden, meinte der Verfassungsexperte. Denn der Landtag habe in der Sitzung vom 30. März beschlossen, dass die Entscheidung der Bevölkerung bindend akzeptiert werden soll. Mit möglichen Fristen des IOC könnte es dann jedoch knapp werden.

Laut Mayer sei es aber auch möglich, die Fragestellung jetzt noch zu ändern und die Volksbefragung trotzdem am 15. Oktober durchzuführen. "Ich halte das nicht für unmöglich, sehe es aber kritisch", meinte der Experte.

Auch die NGO "mehr demokratie!" hatte bereits angekündigt eine Massen-Beschwerde beim VfGH einreichen zu wollen, da die Fragestellung "manipulativ" sei. 200 Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung seien hierfür notwendig. Haselwanter-Schneider habe bisher nicht unterschrieben, sagte sie, da sie das Ergebnis des Gutachtens abwarten wollte, sie könne sich jedoch "sehr gut vorstellen, diese Unterschrift zu leisten".

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